Corona und Urlaub in Hamburg

Aufgrund der Vielzahl von Mietanfragen möchten wir Sie heute darüber informieren, dass gemäß der aktuell gültigen Corona Verordnung der Freien und Hansestadt Hamburg die Vermietung von Ferienwohnungen bis einschließlich 28. Februar 2021 zu touristischen Zwecken untersagt ist.

Selbstverständlich halten wir uns daran und vermieten unsere Ferienwohnung in Hamburgs Herzen in dieser Zeit nicht.

Wann Corona und Urlaub in Hamburg wieder im Einklang sind, dass weiß derzeit wohl keiner so ganz genau!

Wir hoffen aber natürlich, wie alle unsere anfragenden Gäste auch, dass sich die Lage trotz der Mutation des Coronaviruses ab März 2021 wieder bessert und wir unserer Ferienwohnung wieder vermieten dürfen.

Da es sich bei unserer Ferienwohnung um ein Einzelhaus in einer exponierten Hinterhoflage handelt, können wir die Einhaltung der Auflagen und der Hygiene bei Anreise und für die Dauer Ihres Aufenthaltes zusichern. Vor Ihrer Ankunft wird das Haus selbstverständlich gereinigt wobei die Flächen und insbesondere die Kontaktflächen desinfiziert werden.

Entgegen einiger uns bekannten Angebote im näheren Umfeld, erheben wir diesbezüglich keine weiteren Gebühren oder Pauschalen.

Ihr und unser Schutz, sind uns ein ganz persönliches Anliegen!

Wir können Ihnen natürlich nicht versprechen, das Corona und Urlaub in Hamburg für den Zeitraum Ihres Urlaubs in unserer Ferienwohnung im Einklang sind, das entscheidet die Politik!

Was wir aber können ist, Sie zu motivieren Ihren Urlaubsaufenthalt in unserer Ferienwohnung in Hamburg Eilbek jetzt zu buchen.

Eine frühzeitige Buchung ist in diesen Zeiten eine Garantie in der kommenden Urlaubs- und Reisezeit eine liebevoll, vernünftig und gut ausgestattete sowie zentral gelegene Ferienwohnung in Hamburg zu bewohnen.

In diesem Sinne freuen wir uns Ihre Buchung entgegenzunehmen, um Sie dann hoffentlich bald als Gäste unserer Ferienwohnung in Hamburg begrüßen zu dürfen.

Bis dahin bleiben Sie gesund!

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Eine Antwort auf „Corona und Urlaub in Hamburg“

  1. Gemäß der, für den Zeitraum 15.03. bis 28.03.2021, gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg, sind Übernachtungen für touristische Zwecke (auch Familienbesuche) weiterhin untersagt.

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